Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt zur Kündigung – aber viele Abmahnungen sind unwirksam. Wir prüfen, ob Sie die Abmahnung anfechten können.
Der Arbeitgeber rügt ein bestimmtes Fehlverhalten und macht deutlich, dass er es nicht toleriert.
Der Arbeitgeber warnt, dass bei Wiederholung des Verhaltens arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
Die Abmahnung ist meist Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung bei erneutem Verstoß.
Diese Fehler machen viele Arbeitgeber
Verschiedene Strategien je nach Situation
Manchmal ist es besser, nicht zu reagieren – vor allem wenn die Abmahnung berechtigt ist und Sie sich bessern wollen.
Sie können Ihre Sicht der Dinge schriftlich darlegen und fordern, dass diese zur Akte genommen wird.
Bei unwirksamer Abmahnung haben Sie Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte – notfalls gerichtlich.
Bei schwerwiegenden Fällen kann eine Klage auf Entfernung sinnvoll sein – wir beraten Sie individuell.
Wir analysieren Ihre Abmahnung kostenlos und zeigen Ihnen die beste Reaktionsstrategie.