Arbeitszeugnisse sind voller Codes und versteckter Botschaften. Was positiv klingt, kann vernichtend sein. Wir analysieren Ihr Zeugnis und zeigen Ihnen, was wirklich drin steht.
Was wohlklingend wirkt, kann Ihre Karriere ruinieren
| Formulierung | Note | Bedeutung |
|---|---|---|
| "...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit..." | 1 | Sehr gut – Bestleistung |
| "...stets zu unserer vollen Zufriedenheit..." | 2 | Gut – überdurchschnittlich |
| "...zu unserer vollen Zufriedenheit..." | 3 | Befriedigend – Durchschnitt |
| "...zu unserer Zufriedenheit..." | 4 | Ausreichend – unterdurchschnittlich |
| "...im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit..." | 5 | Mangelhaft – erhebliche Mängel |
| "...hat sich bemüht..." / "...war stets bemüht..." | 6 | Ungenügend – völlig unbrauchbar |
Was im Zeugnis fehlt, ist oft wichtiger als was drin steht. Fehlt z.B. die Aussage zur Ehrlichkeit bei einem Kassierer, ist das eine versteckte Kritik.
Diese Formulierungen sollten Sie stutzig machen
"...war bei Kollegen beliebt..."
⚠️ = Schwätzer, der nicht arbeitet
"...zeigte Verständnis für seine Arbeit..."
⚠️ = Faul, hat nichts geleistet
"...war tüchtig und wusste sich zu verkaufen..."
⚠️ = Arroganter Blender
"...erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst..."
⚠️ = Ohne eigene Initiative
"...war gesellig..."
⚠️ = Alkoholproblem
"...zeigte für die Arbeit Interesse..."
⚠️ = Aber keine Leistung
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber muss es erstellen – kostenlos.
Ist das Zeugnis falsch oder unfair, haben Sie Anspruch auf Korrektur. Der Arbeitgeber muss ein wohlwollendes, wahrheitsgemäßes Zeugnis ausstellen.
Weigert sich der Arbeitgeber, können Sie die Korrektur vor dem Arbeitsgericht einklagen. Die erste Instanz ist gebührenfrei.
Laden Sie Ihr Arbeitszeugnis hoch und wir analysieren es kostenlos. Sie erfahren die wahre Bedeutung und ob Sie Korrektur verlangen können.