Versteckte Mängel nach dem Autokauf sind ärgerlich – aber Sie haben Rechte! Wir prüfen kostenlos, ob Sie Nachbesserung, Rücktritt oder Kaufpreisminderung verlangen können.
Diese Probleme berechtigen häufig zu Gewährleistungsansprüchen
Ungewöhnliche Geräusche, Leistungsverlust, erhöhter Ölverbrauch oder Motorschäden, die beim Kauf nicht erkennbar waren.
Ruckeln beim Schalten, Getriebegeräusche oder ein defektes Automatikgetriebe – oft teure Reparaturen.
Zurückgedrehter Kilometerstand ist Betrug. Wir prüfen Serviceheft, HU-Berichte und weitere Indizien.
Feuchtigkeit, Schimmelgeruch oder Rost durch verschwiegene Hochwasserschäden – ein klassischer Fall für Arglist.
Verschwiegene Unfälle mit Rahmen- oder Strukturschäden – oft erst später bei der nächsten Werkstatt entdeckt.
Fahrzeug besteht kurz nach Kauf nicht die Hauptuntersuchung wegen erheblicher, vorher verschwiegener Mängel.
Das Gesetz gibt Ihnen als Käufer starke Rechte – wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen
§ 439 BGB
Der Verkäufer muss den Mangel kostenlos beseitigen oder ein mangelfreies Fahrzeug liefern. Sie haben die Wahl zwischen Reparatur und Ersatzlieferung.
§ 323, § 437 BGB
Bei erheblichen Mängeln können Sie den Kaufvertrag rückgängig machen und erhalten den Kaufpreis zurück (abzüglich Nutzungsentschädigung).
§ 441 BGB
Alternativ zum Rücktritt können Sie das Fahrzeug behalten und eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.
§ 280, § 437 BGB
Bei Verschulden des Verkäufers (z.B. arglistiges Verschweigen) können Sie zusätzlich Schadensersatz verlangen.
Die Rechtslage unterscheidet sich erheblich
💡 Tipp: Auch "Vermittler" und "Agenturgeschäfte" sind oft Händler!
💡 Prüfung lohnt sich: Oft liegt doch Arglist oder ein Händlerverkauf vor!
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. In wenigen Minuten erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.
Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden