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🔧 Verkehrsrecht

Auto gekauft,
Mängel entdeckt?

Versteckte Mängel nach dem Autokauf sind ärgerlich – aber Sie haben Rechte! Wir prüfen kostenlos, ob Sie Nachbesserung, Rücktritt oder Kaufpreisminderung verlangen können.

  • Gewährleistungsrechte prüfen – Was steht Ihnen zu?
  • Rücktritt vom Kaufvertrag – Geld zurück bei erheblichen Mängeln
  • Schadensersatz – Bei arglistig verschwiegenen Mängeln
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Über 500 Kfz-Fälle geprüft
Durchschnittlich 3.200 € Erstattung

Typische Mängel beim Gebrauchtwagenkauf

Diese Probleme berechtigen häufig zu Gewährleistungsansprüchen

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Motorschäden

Ungewöhnliche Geräusche, Leistungsverlust, erhöhter Ölverbrauch oder Motorschäden, die beim Kauf nicht erkennbar waren.

Getriebeschäden

Ruckeln beim Schalten, Getriebegeräusche oder ein defektes Automatikgetriebe – oft teure Reparaturen.

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Tacho-Manipulation

Zurückgedrehter Kilometerstand ist Betrug. Wir prüfen Serviceheft, HU-Berichte und weitere Indizien.

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Wasserschäden

Feuchtigkeit, Schimmelgeruch oder Rost durch verschwiegene Hochwasserschäden – ein klassischer Fall für Arglist.

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Unfallschäden

Verschwiegene Unfälle mit Rahmen- oder Strukturschäden – oft erst später bei der nächsten Werkstatt entdeckt.

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TÜV-Mängel

Fahrzeug besteht kurz nach Kauf nicht die Hauptuntersuchung wegen erheblicher, vorher verschwiegener Mängel.

Ihre Rechte bei Fahrzeugmängeln

Das Gesetz gibt Ihnen als Käufer starke Rechte – wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen

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Nacherfüllung

§ 439 BGB

Der Verkäufer muss den Mangel kostenlos beseitigen oder ein mangelfreies Fahrzeug liefern. Sie haben die Wahl zwischen Reparatur und Ersatzlieferung.

  • Kostenlose Reparatur
  • Ersatzfahrzeug bei Fehlschlagen
  • Transportkosten trägt Verkäufer
↩️

Rücktritt vom Kaufvertrag

§ 323, § 437 BGB

Bei erheblichen Mängeln können Sie den Kaufvertrag rückgängig machen und erhalten den Kaufpreis zurück (abzüglich Nutzungsentschädigung).

  • Kaufpreis zurück
  • Bei erheblichen Mängeln
  • Nach gescheiterter Nachbesserung
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Kaufpreisminderung

§ 441 BGB

Alternativ zum Rücktritt können Sie das Fahrzeug behalten und eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.

  • Fahrzeug behalten
  • Geld zurück bekommen
  • Auch bei kleineren Mängeln
⚖️

Schadensersatz

§ 280, § 437 BGB

Bei Verschulden des Verkäufers (z.B. arglistiges Verschweigen) können Sie zusätzlich Schadensersatz verlangen.

  • Bei Arglist: voller Schadensersatz
  • Gutachterkosten erstattbar
  • Anwaltskosten erstattbar

Händler oder Privatverkauf?

Die Rechtslage unterscheidet sich erheblich

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Kauf vom Händler

  • Mindestens 1 Jahr Gewährleistung
    Kann bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzt werden
  • Beweislastumkehr (1 Jahr)
    Händler muss beweisen, dass Mangel nicht vorlag
  • Keine Haftungsausschlüsse möglich
    Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden

💡 Tipp: Auch "Vermittler" und "Agenturgeschäfte" sind oft Händler!

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Privatkauf

  • !
    Gewährleistung oft ausgeschlossen
    "Gekauft wie gesehen" ist bei Privatverkäufen wirksam
  • Aber: Arglist hebelt Ausschluss aus
    Bei verschwiegenen bekannten Mängeln → volle Haftung
  • Zugesicherte Eigenschaften gelten
    "TÜV neu", "unfallfrei" sind verbindlich

💡 Prüfung lohnt sich: Oft liegt doch Arglist oder ein Händlerverkauf vor!

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu reklamieren? +
Muss ich dem Verkäufer erst die Chance zur Reparatur geben? +
Wer trägt die Kosten für ein Gutachten? +
Was bedeutet "gekauft wie gesehen"? +

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